Bildungsurlaube

Bildungsurlaube

Arbeitnehmer*innen haben für ihre politische und berufliche Weiterbildung in der Regel Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr. Grundsätzlich ist Bildungsurlaub über Landesgesetze geregelt. Wenn Sie nicht in NRW arbeiten, können wir im Einzelfall die Anerkennung der Seminare in anderen Bundesländern für Sie beantragen. Unsere Bildungsurlaube zielen unabhängig von bestimmten Berufsgruppen auf die Erweiterung Ihrer persönlichen und beruflichen Kompetenz. Grundsätzlich kann jede*r Interessierte teilnehmen, auch wenn kein Anspruch auf eine Freistellung besteht. Unsere Angebote werden an unterschiedlichen attraktiven Standorten durchgeführt. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.